Aufnahmealter: |
ab 16 Jahren |
Betreuungsschlüssel: |
1:2 |
Anzahl der Plätze:
Form der Unterbringung: |
14 Wohngemeinschaften, Apartment |
Art der Unterkunft: |
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Ausschlusskriterien:
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Akute Drogenabhängigkeit, signifikante psychiatrische Krankheitsbilder, massive Delinquenz, gewalttätiges Verhalten etc.. Die Wohngemeinschaften sind geschlechtergetrennt. |
Rechtsgrundlagen: |
§§27, 34, 35, 35a, 36, 41 SGB VIII, §12 JGG |
Der Weg in die Selbständigkeit erscheint manchmal kaum zu bewältigen. So individuell unsere jungen Menschen sind, so unterschiedlich sind auch die Hilfen die sie brauchen, um ihren eigenen Weg ins Erwachsensein zu finden. Manche Jugendliche schaffen ihren Weg besser gemeinsam mit anderen und mit mit kompetenten "Reiseführern".
Unsere Wohngemeinschaften zur Verselbständigung sind geeignet für junge Menschen, die bereits ein gewisses Maß an Verantwortlichkeit und Selbständigkeit erreicht haben, aber z.B. aufgrund ihres Entwicklungsstandes oder infolge traumatischer Erlebnisse noch eine intensivere Betreuung benötigen.
Die Wohnungen befinden sich in einer guten Infrastruktur und einer sehr guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
Die helle freundlichen WGs bietet sowohl Rückzugmöglichkeiten als auch Raum für Gemeinsamkeit.
Erfahrene Fachkräfte unterschiedlicher Professionen arbeiten ressourcenorientiert, unter hoher Beteiligung des Jugendlichen, gemeinsam mit der Fachkraft des Jugendamtes daran, dass der junge Mensch nachhaltig ein möglichst autonomes und in die Gesellschaft integriertes Leben führt. Grundsätzlich gilt es, jungen Menschen wertschätzend gegenüber zu treten und sie selbstbewusst und stark zu machen.