Ambulante Betreuung

Zielgruppe:

 

Betreuungsart:

 

Art der Unterkunft:

 

Ausschlusskriterien:

 

 

Rechtsgrundlagen:

Junge Menschen die in ihrer aktuellen Situation unterstützung benötigen.

 

Ambulant

 

Eigene Wohnung oder andere Unterbringungsform.

 

Akute Suchtproblematik, Mangel an Bereitschaft zur Mitarbeit, akute Selbst- und Fremdgefährdung.

 

§§ 27ff, insbesondere in § 27 Abs. 2 (flexible ambulante Jugendhilfe), § 30, § 31, § 35, §35a und §41 SGB VIII.