Zielgruppe:
Betreuungsart:
Art der Unterkunft:
Ausschlusskriterien:
Besonderheiten:
Rechtsgrundlagen:
Junge Menschen die in ihrer aktuellen Situation unterstützung benötigen.
Ambulant
Eigene Wohnung oder andere Unterbringungsform.
Akute Suchtproblematik, Mangel an Bereitschaft zur Mitarbeit, akute Selbst- und Fremdgefährdung.
Immer zwei Fachkräfte sind regelmäßig in den Familien eingesetzt, eine dritte kann einbezogen werden um Verwicklungen und blinde Flecken zu vermeiden.
§§ 27ff, insbesondere in § 27 Abs. 2 (flexible ambulante Jugendhilfe), § 30, § 31, § 35, §35a und §41 SGB VIII.