Aufnahmealter: | keine Einschränkungen |
Betreuungsschlüssel: | 1:1 |
Unterbringungsform: | familienanalog |
Art der Unterkunft: | überwiegend Einfamilienhäuser |
Ausschlusskriterien:
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Die grundlegenden Fähigkeiten zum Zusammenleben in Familien müssen gegeben sein. Akute Suchtproblematik. |
Rechtsgrundlagen: |
§§ 27, 34, 35, 35a, 41 SGB VIII |
Unsere SPLG`s nehmen ein oder zwei Kinder bzw. Jugendliche in ihren Haushalt auf. Sie sind als Teile der AC EIBE auch Bestandteil der Betriebserlaubnis. Es gelten alle Regelungen der §§ 45 SGB VIII. Unsere Konzeption ist für die SPLG bindend. Unsere Betreuenden sind engagierte, erfahrene belastbare professionelle Fachkräfte, die sich mit ihrem gesamten privaten Umfeld, ihren Familien, Freunden, Vereinen, Nachbarn, Beziehungen, Hobbys, Wohnung, Haus und Garten, zur Verfügung stellen.
Sie begegnen multiproblembelasteten, verhaltenskreativen Kindern und Jugendlichen mit ernsthaften und dauerhaften Beziehungsangeboten.
Einige verfügen über mehrere Berufsausbildungen, Weiterbildungen wie Marte Meo oder sind als Künstler in unterschiedlichen Bereichen aktiv.
Alle haben die Methode des kollegialen Fallverstehen gelernt und können sich so in schwierigen Phasen gegenseitig unterstützen.
Regelmäßige Supervision, Fortbildungen, themenzentrierte psychologische Beratung und die Fachberatung der Koordination erhalten außerdem die Professionalität unserer SPLG´s.
Ihre Mitarbeit im Team holt sie aus dem Einzelkämpfer-Dasein und trägt im gemeinsamen Prozess des ständigen Lernens wesentlich zur kontinuierlichen Optimierung unserer Angebote bei.