Aufnahmealter:
Betreuungsschlüssel:
Form der Unterbringung:
Art der Unterkunft:
Ausschlusskriterien:
Rechtsgrundlagen:
Keine Einschränkungen
1:1
Unterschiedlich
Unterschiedlich
Akute Suchtproblematik, Mangel an Bereitschaft zur Mitarbeit.
§§ 27, 34, 35, 35a, 41 SGB VIII
Wir wollen Kindern und Jugendlichen, die von den Regelangeboten der Jugendhilfe nicht erreicht werden können, neue Entwicklungschancen geben. So unterstützen wir unsere jungen Menschen dabei,
eine ihren Ressourcen und Möglichkeiten entsprechend, weitestgehend erfolgreiche und eigenverantwortliche Lebensweise zu erreichen. Die freiwillige Teilnahme der Kinder und Jugendlichen ist
Voraussetzung. Sie sind permanent an der Planung beteiligt und bestimmen Erziehungsziele mit.
Die Betreuer machen den Kindern und Jugendlichen ein ernst gemeintes und intensives Beziehungsangebot. Ein Höchstmaß an Konfliktfähigkeit der Betreuer/innen ist gegeben.
Durch gemeinsames Tun und Erleben wird ein Vertrauensverhältnis zwischen den Jugendlichen und den Betreuer/innen angestrebt. In der authentischen Beziehung zu den Betreuer/innen werden
gesellschaftliche Grenzen für die Jugendlichen erfahrbar.
Die Verantwortung und Zuständigkeit für den Hilfeverlauf bleibt für die gesamte Dauer der Maßnahme bei der Einrichtung.