Zielgruppe:
Betreuungsart:
Art der Unterkunft:
Ausschlusskriterien:
Besonderheiten:
Rechtsgrundlagen:
Mütter, Väter, Elternpaare, tatsächlich betreuende Personen mit mindestens einem Kind.
Ambulant
Wohnraum der betreuten Familie.
Akute Suchtproblematik, Mangel an Bereitschaft zur Mitarbeit, akute Selbst- und Fremdgefährdung, Gefährdung des Kindeswohls.
Immer zwei Fachkräfte sind regelmäßig in den Familien eingesetzt, eine dritte wird in regelmäßigen Abständen einbezogen um Verwicklungen und blinde Flecken zu vermeiden.
§§ 31, 35, 35a, 36 SGB VIII Je nach Fallkonstellation in Verbindung §41 SGB VIII
Mögliche Ziele der Betreuung sind: