Zielgruppe:
Betreuungsart:
Art der Unterkunft:
Ausschlusskriterien:
Rechtsgrundlagen:
Mütter, Väter, Elternpaare, tatsächlich betreuende Personen mit mindestens einem Kind.
Ambulant
Wohnraum der betreuten Familie.
Akute Suchtproblematik, Mangel an Bereitschaft zur Mitarbeit, akute Selbst- und Fremdgefährdung, Gefährdung des Kindeswohls.
§§ 31, 35, 35a, 36 SGB VIII Je nach Fallkonstellation in Verbindung §41 SGB VIII
Mögliche Ziele der Betreuung sind: